Digital Jetzt

  1. Was beinhaltet das Programm?

Um mittelständischen Betrieben die Umsetzung der Digitalisierung zu erleichtern, bietet das Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) finanzielle Zuschüsse, um entsprechende Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen anzuregen. Antragsberechtigt sind Betriebe aller Branchen inklusive Handwerksfirmen und freien Berufen mit 3 bis 499 Beschäftigten.

Zuschüsse gibt es bei:

  • Investitionen in digitale Technologien (Modul 1) sowie
  • Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen (Modul 2)

Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens in Abhängigkeit der Unternehmensgröße.

 

Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu begrenzen, gelten für alle bis zum 30.06.2021 eingehenden Anträge höhere Förderquoten. Danach, ab dem 01.07.2021, gelten die ursprünglich vorgesehenen Förderquoten (Werte in Klammern).

  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50 (40) %
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45 (35) %
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40 (30) %.

Die minimale Fördersumme in Modul 1 sowie bei kumulativer Inanspruchnahme beträgt 17.000 Euro, in Modul 2 3.000 Euro. Die maximale Fördersumme je Einzelunternehmen beträgt 50.000 Euro bzw. 100.000 Euro in Wertschöpfungsnetzwerken.

 

Das Unternehmen muss durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen. Dieser

  • beschreibt das gesamte Digitalisierungsvorhaben,
  • erläutert die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen,
  • zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen,
  • stellt beispielsweise dar, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition gestärkt wird.

 

Außerdem:

  • Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt.
  • Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.
  • Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.
  • Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.

 

  1. Welche Kosten werden gefördert?

Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen. Diese Investitionen müssen vom Antragsteller konkret benannt werden. Hierzu gehören insbesondere Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern, zum Beispiel unter folgenden Aspekten: Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.

Gefördert werden zudem Investitionen, die die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens verbessern – insbesondere bei der Erarbeitung und Umsetzung einer digitalen Strategie im Unternehmen sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch ganz grundsätzlich zu digitalem Arbeiten und den nötigen Basiskompetenzen. Das Qualitätsniveau der Weiterbildungsanbieter muss durch eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder eine Akkreditierung nach AZAV belegt sein.

 

  1. Welche Kosten sind nicht zuwendungsfähig?
  • Standardhardware bzw. –software, die nicht direkt im Bezug zum Digitalisierungsvorhaben oder den Förderzielen stehen;
  • Ersatz- oder Routine-Investitionen, z.B. zusätzliche Computer für eine wachsende Mitarbeiterzahl oder Updates von Software ohne grundlegende neue Funktionen;
  • Erstmalige Grundausstattung mit Informations- und Kommunikationstechnologie;
  • Zusatzausgaben wie z.B. Personal-, Verwaltungs- und Reiseausgaben des antragstellenden Unternehmens;
  • Leistungen von Unternehmen, die mit dem antragstellenden Unternehmen verbunden sind – z.B. in einem Konzern der als Tochterunternehmen;
  • Einsatz von eigenen Entwicklungskapazitäten für Innovationen des antragstellenden Unter-nehmens.
  • Beratungsleistungen, insbesondere zur Erstellung des Digitalisierungsplans.

 

  1. Antragsstellung
  2. Eine Antragsstellung ist ausschließlich online möglich. Zur Teilnahme an der monatlichen Ziehung melden Sie sich als registrierte Antragstellerinnen und Antragsteller im Förderportal für Digital Jetzt an und füllen das Formular unter „Losverfahren“ aus. Die Ziehung erfolgt jeweils am 15. eines Monats. Die aktive Bestätigung, dass Sie am Losverfahren für das nächste monatliche Kontingent teilnehmen möchten, ist für jeden Ziehungszeitpunkt erneut notwendig.

Das Förderprogramm Digital Jetzt läuft bis Ende 2023. Insgesamt stehen für das Programm 203 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Allgemeine Informationen: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/digital-jetzt.html

Förderrichtlinien: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/richtlinie-zum-foerderprogramm-digital-jetzt-investitionsfoerderung-kmu.pdf?__blob=publicationFile&v=4

FAQs: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/Digital-Jetzt/faq-digital-jetzt.html

Antragsstellung: https://www.digitaljetzt-portal.de/