DIGITALBONUS.Bayern

Wettbewerbsfähigkeit erhalten und Wachstumspotentiale nutzen – im Zeitalter der Digitalisierung ist das vor allem für kleine und mittlere Unternehmen eine große Herausforderung. Oft fehlt es an Zeit und Geld, um notwendige Investitionsentscheidungen zu treffen, Entwicklungsarbeiten anzugehen oder die Umstellung auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle zu stemmen.

Mit dem Förderprogramm Digitalbonus möchte der Freistaat Bayern die kleinen und mittleren Unternehmen unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus soll den Unternehmen als einfache, schnelle und unbürokratische Förderung ermöglichen, sich durch Hard- und Software zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.

Einen Antrag können kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft stellen, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben. Voraussetzung ist, dass die geförderte Maßnahme in dieser Betriebsstätte zum Einsatz kommt.

Sie können zwischen zwei Varianten des Digitalbonus wählen:

Digitalbonus Standard

  1. Was beinhaltet das Programm?

Der Digitalbonus ermöglicht kleinen und mittelständischen Unternehmen, moderne IT-Systeme zu nutzen, digitale Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen zu entwickeln und die IT-Sicherheit zu erhöhen.

Fördergegenstand sind Maßnahmen aus den Bereichen:

  • Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IKT-Systemen und IKT-Anwendungen im Unternehmen.
  • Einführung oder Verbesserung von IT-Sicherheit im Unternehmen.

 

Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 4 000 Euro erfolgen.

Dabei werden beim Digitalbonus Standard bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei kleinen Unternehmen und bis zu 30 Prozent bei mittleren Unternehmen übernommen. Der maximale Zuschuss beträgt 10.000 Euro.

Der Zuschuss kann jedem Zuwendungsempfänger während der Laufzeit des Förderprogramms jeweils einmal je Förderbereich gewährt werden. Bis 2023 soll die Digitalisierung in den Betrieben mit rund 60 Millionen Euro jährlich subventioniert werden.

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  2. Welche Kosten werden gefördert?

Kosten für die Verbesserung von bestehenden Produkten, Prozessen und Dienstleistungen sind dann zuwendungsfähig, wenn erstmals digitale Systeme eingesetzt werden oder der Digitalisierungsgrad auf neuesten Stand erhöht wird.

Bei Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit sind individuell auf das Unternehmen abgestimmte Lösungen oder die dahingehende Umstellung einer Standardlösung förderfähig. Es sind auch Maßnahmen zum Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems im Unternehmen zuwendungsfähig, sofern am Ende ein Zertifikat erreicht wird (z. B. nach ISO 27001).

Gefördert werden Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Hardware und Software.

 

  1. Welche Kosten sind nicht zuwendungsfähig?
  2. Nicht gefördert werden:
  • Maßnahmen, die bereits begonnen wurden. Die Maßnahme gilt als begonnen, wenn bereits eine rechtsverbindliche Bestellung getätigt oder ein Auftrag zur Erbringung einer Dienstleistung erteilt wurde (ggf. auch nur mündlich)
  • Ausgaben für Standard-Webseiten, Standard-Webshops, Standard-Online-Marketing-Maßnahmen, der Erwerb von Standard-Software (wie herkömmliche Bürosoftware oder Betriebssysteme, E-Mail-Archivierung,) oder Standard-Hardware (wie PCs, Drucker, Telefonanlagen inkl. Software oder Exchange Server), Geräte, Anlagen und Maschinen inklusive zugehöriger Software (z. B. Produktionsanlagen, CNC-Fräsmaschinen), bei denen in erster Linie die Automatisierung (eines bisherigen analogen Prozesses) und nicht die weitreichende digitale Weiterverarbeitung der Daten im Vordergrund steht
  • Ersatzbeschaffungen
  • Personal-, Verwaltungs- und Reiseausgaben des antragstellenden Unternehmens, eigene Entwicklungskapazitäten für Innovationen des antragstellenden Unternehmens
  • Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 4.000 Euro
  • IT-Sicherheitsbeauftragte und Datenschutzbeauftragte
  • Im Bewilligungszeitraum anfallende Lizenzkosten und Systemservicegebühren, die einen Zeitraum von maximal 18 Monaten überschreiten (bitte Angebot vom IT-Dienstleister entsprechend auf 18 Monate aufschlüsseln lassen)
  • Maßnahmen, die bereits im Rahmen anderer Programme (Bund, Länder, EU) gefördert werden

 

  1. Antragsstellung

Die Antragsstellung ist ausschließlich online möglich. Die Nachfrage nach dem Digitalbonus ist außerordentlich hoch. Die gestellten Anträge werden in der Reihenfolge des Antragseingangs abgearbeitet.

 

Allgemeine Informationen: https://www.digitalbonus.bayern/

Förderrichtlinien: https://www.digitalbonus.bayern/fileadmin/user_upload/digitalbonus/dokumente/Richtlinien_Digitalbonus.pdf

FAQs: https://www.digitalbonus.bayern/haeufige-fragen/

Antragsstellung: https://www.digitalbonus.bayern/antragstellung/

 

 

Digitalbonus Plus

  1. Was beinhaltet das Programm?

Der Digitalbonus Plus ermöglicht einen Zuschuss von bis zu 50.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Während der Laufzeit des Förderprogramms kann der Digitalbonus Plus nur für einen der beiden oben genannten Förderbereiche bezogen werden. Eine Kombination des Digitalbonus Plus mit dem Digitalbonus Standard ist nicht möglich.

  1. Kriterien für den Digitalbonus Plus:

Beim Digitalbonus Plus ist der Innovationsgehalt die maßgebliche Voraussetzung für eine Förderung. Wichtig ist eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads – idealerweise mit einer Abgrenzung zu bestehenden Lösungen, Besonderheit im Unternehmen oder der Branche.

Dabei kann z.B. auf folgende Kriterien Bezug genommen werden:

  • deutlich besserer Digitalisierungsgrad,
  • hoher messbarer Mehrwert,
  • echte Transformation (neues andersartiges Geschäftsmodell),
  • Bedienung neuer Märkte,
  • Produkt/Dienstleistung erhält durch den IKT-Einsatz völlig neue Einsatzmöglichkeiten oder Funktionalitäten,
  • signifikante Änderung von Prozessen

 

Die Optimierung von Unternehmensprozessen durch den Einsatz von z.B. ERP-, CRM-, Dokumentenmanagement-, Warenwirtschaftssystemen etc. zählt zu den häufigen Digitalisierungsmaßnahmen, die durch den Digitalbonus Standard unterstützt werden.

Ein reiner Lizenzkauf einer auf dem Markt verfügbaren (Branchen-)Software bzw. eine vergleichbare Individualprogrammierung kann per se nicht als innovativ angesehen werden.

Vor der Beantragung werden interessierte Unternehmen gebeten, Kontakt mit der Regierung von Oberbayern aufzunehmen. (E-Mail: digitalbonus@reg-ob.bayern.de oder regierung.oberbayern.bayern.de)

 

Allgemeine Informationen: https://www.digitalbonus.bayern/foerderprogramm/digitalbonus-plus/