Fit for Work - Chance Ausbildung

Förderprogramm Fit for Work – Chance Ausbildung

Mit „Fit for Work – Chance Ausbildung“ fördert die Bayerische Staatsregierung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds die betriebliche Ausbildung von Jugendlichen, die einem besonderen Wettbewerb unterliegen. Eine Chance für jedes Talent – lautet das Leitmotiv für berufliche Bildung des Staatsministeriums. Allerdings gibt es nach wie vor junge Menschen, die wegen ihrer persönlichen Lebenssituation oder schwacher Schulleistungen nur schwer einen Ausbildungsplatz finden. Diesen jungen Frauen und Männern soll durch „Fit for Work“ eine Chance gegeben werden.

Die Ausbildungsinitiative „Fit for Work“ ist Teil der „Allianz für starke Berufsbildung in Bayern.“ 

 

Die Förderung erfolgt für:

Mit „Fit for Work – Chance Ausbildung“ werden Ausbildungsverhältnisse mit Jugendlichen gefördert, deren Chancen auf dem Ausbildungsstellenmarkt verringert sind.

Nähere Informationen zur förderfähigen Zielgruppe finden Sie hier.

Gefördert werden die Kosten der vom Betrieb geschuldeten Ausbildungsvergütung.

Die Förderung bekommen:

Ausbildungsbetriebe (keine Beschränkung auf KMU) mit Sitz oder im Handelsregister eingetragener Niederlassung in Bayern,

  • die einen Ausbildungsvertrag für eine betriebliche (duale) Berufsausbildung
  • in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abschließen.

Höhe der Förderung:

Der Ausbildungsbetrieb kann einen Zuschuss in Höhe von 5.126 Euro erhalten für eine Ausbildungszeit von 22 Monaten. Bei kürzeren Ausbildungszeiten verringert sich die Zuwendung entsprechend.

Die weiteren Fördervoraussetzungen sind in den Förderhinweisen geregelt.

Weg zur Förderung:

Der Projektantrag ist grundsätzlich elektronisch über die Internetanwendung ESF Bavaria 2014 zu stellen.
Der online ausgefüllte Projektantrag muss anschließend ausgedruckt und unterschrieben werden und ist per Post an das 

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Hegelstraße 2
95447 Bayreuth

zu senden.

Der Förderantrag muss bis spätestens drei Monate nach Beginn der Berufsausbildung bei der Bewilligungsbehörde eingehen.

Bei Jugendlichen, die mit abH oder AsA unterstützt werden (vgl. Nr. 4e) oder Nr. 4f) der Förderhinweise), muss der Förderantrag spätestens drei Monate nach Abschluss des jeweiligen Vertrags bei der Bewilligungsbehörde eingehen.

Links:

Fit for Work

Flyer Fit for Work

Förderhinweise