Tourismus in Bayern – fit für die Zukunft
Das Sonderprogramm der Bayerischen Staatsregierung „Tourismus in Bayern – fit für die Zukunft“ soll mit rund 30 Millionen Euro die Tourismusbranche, welche hart von der Corona-Pandemie und den temporären Schließungen getroffen wurde, gezielt entlastet und bei Investitionen in die Bereiche Nachhaltigkeit, Zukunftsfähigkeit, Besucherstromlenkung und Digitalisierung sowie E-Ladepunkte unterstützen. Neu ist die Beratungsoffensive des Tourismus Oberbayern München e.V. für die Bereiche Qualität, Digitalisierung sowie betriebswirtschaftliche Grundlagen für Privat- und Kleinvermieter.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums.
Die Förderung erfolgt für:
Gefördert werden Maßnahmen, die einem nachhaltigen, smarten, barrierefreien und ökologischen Tourismusstandort Bayern dienen.Im Einzelnen sind dies:
- Investitionen in die Zukunftsfähigkeit kleiner oder kleinster Beherbergungsbetriebe einschließlich einer Beratung der Betriebe über bestehende Schwächen
- Erhebung von touristisch relevanten Echtzeitdaten und Besucherstromlenkung
- Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit des Marketingangebotes der Tourismusverbände und Tourismusregionen
- E-Ladepunkte nicht nur für PKW, sondern auch für E-Bikes
- Bereitstellung von Beratungsleistungen für Klein- und Kleinstvermieter zu Fragen der Digitalisierung und Nachhaltigkeit über die regionalen Tourismusverbände
Die Förderung bekommen:
Anspruchsberechtigte sind für Investitionen
- in Klein- und Kleinstbeherbergungsbetriebe nicht gewerbliche Beherbergungsbetriebe mit maximal 25 Gästebetten ungeachtet der Rechtsform
- in die Besucherstromlenkung alle Anbieter von touristischen Angeboten, Attraktionen sowie Parkmöglichkeiten ungeachtet ihrer Rechtsform
- in die digitale Barrierefreiheit die vier Tourismusverbände und die Trägerorganisationen der 36 Tourismusregionen
- in E-Ladepunkte natürliche und juristische Personen die im Bereich des Tourismus tätig sind
- in die Bereitstellung von Beratungsleistungen die regionalen Tourismusverbände
Höhe der Förderung:
Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von maximal 30.000 Euro.
Förderfähig sind ebenso Ausgaben für die Besucherstromlenkung und für die Erhebung touristischer Echtzeitdaten von touristischen Angeboten, Attraktionen oder Parkmöglichkeiten mit dem Ziel, diese den Nutzern öffentlich zur Verfügung zu stellen. Der Fördersatz beläuft sich auf bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von maximal 10.000 Euro.
Im Rahmen der Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit werden Status Quo-Analysen, eine begleitende Beratung und die abschließende Implementierung sowie Zertifizierung mit bis zu 75 Prozent bezuschusst. Ebenso soll der Ausbau der Elektromobilität durch die Förderung von E-Ladepunkten beschleunigt werden. Es erfolgt eine pauschale Festbetragsförderung mit jeweils 1.500 Euro für PKW und 300 Euro für E-Bike-Ladesäulen, maximal jedoch 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Weg zur Förderung:
Hier gelangen Sie zum Antragsportal zur Förderung der Investitionsförderung für nicht gewerbliche Klein- und Kleinstvermieter sowie zur Besucherstromlenkung.
Hinweis: Am 27. September 2021 startet gemäß Ziff. 8.3 der Förderrichtlinie der erste Förderaufruf für die Klein- und Kleinstvermieterförderung. Im Rahmen dieses Aufrufs werden Anträge für Förderungen zwischen 10 und 12 Millionen Euro entgegengenommen. Nach Erreichung dieser Schwelle wird eine Antragstellung bis zum zweiten Förderaufruf nicht möglich sein.
Anträge für die Besucherstromlenkung werden voraussichtlich erst ab 15. Oktober möglich sein.
Hier finden Sie das Antragsportal zur Förderung der E-Ladepunkte.
Die Antragstellung für die digitale Barrierefreiheit läuft im regulären Verfahren über die Regierungen. Nähere Auskünfte können auch die regionalen Tourismusverbände geben.
Beratungsoffensive 2022
Drei Bausteine der Beratung
Baustein 1 ist ein standardisierter digitaler Selbst-Check, an dessen Ende eine automatisierte Ergebnisauswertung steht.
Als Baustein 2 kann direkt im Anschluss daran ein Ergebnis- und Beratungsgespräch vereinbart werden. Diese Besprechung, die telefonisch oder online stattfinden kann, dauert etwa eine Stunde und ist ebenso wie der Selbst-Check für die Privatvermieter kostenlos. In dem Gespräch werden die Ergebnisse des digitalen Betriebs-Checks noch einmal vertieft und weitere individuelle Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt. Daneben erhalten die Privatvermieter praktische Tipps zu Weiterbildungsangeboten, nützlichen Netzwerken und Förderprogrammen.
Baustein 3 schließlich ist die rund zwei- bis dreistündige Vor-Ort-Beratung, bei der Themen aus der digitalen Selbsteinschätzung im Fokus stehen und konkrete Lösungswege erarbeitet werden. Für dieses Betriebs-Coaching, das einen Wert von 600 Euro hat, wird eine Selbstbeteiligung in Höhe von 70 Euro erhoben.
Der Selbst-Check dient als Einstieg, eine Teilnahme daran ist daher erforderlich, um an den weiterführenden Maßnahmen teilnehmen zu können.
Zum Factsheet kommen Sie hier.
Hotline:
Zu Fragen zur Förderung von Investitionen in Klein- und Kleinstunternehmen sowie die Besucherstromlenkung wenden Sie sich an die Hotline unter 089 5790-5010 (Mo. bis Fr. von 8 – 18 Uhr). Gerne können Sie sich auch per E-Mail an die Hotline wenden.
Bei Fragen zur Förderung von E-Ladepunkten werden Sie sich bitte an die Hotline der Bayern Innovativ unter der Tel. 0800 0268724 (Mo. bis Do. von 9 – 17 Uhr, Fr. von 9 – 15 Uhr). Gerne können Sie sich auch per E-Mail an die Hotline wenden.