Innovationsgutscheine d. Bayerischen Staatsministeriums f. Wirtschaft & Medien, Energie & Technologie
Der Innovationsgutschein richtet sich an kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die ihren Sitz in Bayern haben. Ferner sind Existenzgründerinnen und -gründer antragsberechtigt, die in Bayern gründen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts / Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation, jedoch ausschließlich wenn es sich um Leistungen externer Entwicklungs- oder Forschungseinrichtungen handelt. Dies können z.B. sein: – Technologie- und Marktrecherchen – Machbarkeitsstudien – Werkstoff- und Designstudien, Studien zur Fertigungstechnik – Studien und Konzepte zu Marktzugang, Distribution und Vertrieb Umsetzungsorientierte Entwicklungs- und Forschungstätigkeiten wie z.B. – Konstruktionsleistungen, Service Engineering – Prototypenbau und Design – Produkttests zur Qualitätssicherung – Umweltverträglichkeit Näheres zu den Förderbedingungen finden Sie hier.
Die Antragstellung:
Gerne unterstützt Sie das KUS bei der Antragstellung. Unterlagen zur Antragstellung sowie die Möglichkeit der Online-Beantragung finden sie hier.
Kontakt:
Bayern Innovativ GmbH
Projektträger Innovationsgutschein Bayern
Gewerbemuseumsplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 0800 0268724