Regionalförderung

Im Rahmen der gewerblichen Regionalförderung werden einzelbetriebliche Investitionen von Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Tourismus und sonstige Dienstleistungen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens unterstützt.

 

Eine Förderung ist grundsätzlich möglich wenn:

  • die Investitionen regionalwirtschaftlich bedeutsam sind
  • das Unternehmen überwiegend überregionalen Absatz (sog. Primäreffekt) hat
  • die Betriebsstätte sich in einem wirtschaftlich strukturschwachen Gebiet, im ländlichen Raum nach dem Landesentwicklungsprogramm oder in Gebieten mit besonderen Arbeitsmarktproblemen und bei Tourismusvorhaben außerdem in einem Tourismusgebiet im Sinne des tourismuspolitischen Konzepts der Staatsregierung befindet;
  • sofern die Betriebsstätte außerhalb eines C-Fördergebiets der „Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) liegt, muss das Unternehmen ein kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der Europäischen Kommission sein
  • die Finanzierungshilfen zur Durchfinanzierung des Vorhabens notwendig sind
  • an dem Vorhaben ein volks- und regionalwirtschaftliches und struktur- und arbeitsmarktpolitisches Interesse besteht
  • die Mindestinvestitionssumme in der Regel 500.000 € (mit Ausnahme der Räume mit besonderem Handlungsbedarf in Stadt/Landkreis Miltenberg, in Stadt/Landkreise Schweinfurt und im gesamten Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen 200.000 €) bzw. in den C- und D-Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) 200.000 € beträgt (Absenkung durch den Aktionsplan Demografie im Rahmen von Aufbruch Bayern).

 

Detaillierte Informationen und die Förderanträge finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Wirtschaftsministeriums.

 

Als KUS unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Regionalförderung und stellen auf Wunsch den persönlichen Kontakt zu den notwendigen Ansprechpartnern der Regierung von Oberbayern her.