Unternehmensnachfolge & Unternehmensübernahme
Die Regelung der Unternehmensnachfolge ist eine ernstzunehmende Herausforderung. Häufig ist eine Übergabe des Unternehmens innerhalb der eigenen Familie nicht möglich und auch aus den Reihen der Belegschaft lässt sich nicht unmittelbar ein geeigneter Nachfolger akquirieren. Daher sollten sich Firmeninhaber frühzeitig Gedanken um die Nachfolge machen und bei diesen Überlegungen auch auf professionelle Unterstützung und Beratung setzen. Das KUS steht gerne als Ansprechpartner für beide Parteien, die Übergebende und die Übernehmende, zur Verfügung.
Im Hinblick auf die Wichtigkeit dieses Themas stand der Unternehmertag des Landkreises 2014 unter dem Motto „Unternehmensnachfolge – Neue Strategien“. Finden Sie hier Informationen und Eindrücke zu dieser Veranstaltung.
Formen der Unternehmensnachfolge
Grundsätzlich lassen sich folgende Formen der Nachfolge unterscheiden:
• Übertragung innerhalb der Familie
Soll das Unternehmen innerhalb der Familie bleiben, kommt eine Übertragung zu Lebzeiten an eines oder mehrere Kinder oder andere Familienmitglieder in Frage. Geregelt sollte dabei werden, wer genau die unternehmerische Verantwortung übernehmen soll. Außerdem ist eine notarielle Beurkundung sinnvoll.
Möglich ist, dass die Geschäftsanteile Schritt für Schritt auf die familieninternen Nachfolger übergehen. Somit behält der Übergebende zunächst seinen Einfluss als Gesellschafter während gleichzeitig die nachrückenden Familiengesellschafter langsam in ihre neue Funktion hineinwachsen.
Im Rahmen der gesetzlichen oder einer gewillkürten Erbfolge per Testament oder Erbvertrag kann ebenfalls eine Unternehmensübergabe innerhalb der Familie erfolgen. Die Beratung durch einen Notar ist auch hier uneingeschränkt zu empfehlen.
• Einsatz eines Fremdgeschäftsführers
Wenn der Unternehmer zwar die Leitung des Unternehmens abgeben, aber weiterhin Eigentümer des Unternehmens bleibe möchte, bietet sich der Einsatz eines Fremdgeschäftsführers an. Dieser kann aus dem Kreis der Mitarbeiter im Unternehmen selbst, oder von außen kommen. Oft wird zu dieser Möglichkeit gegriffen, wenn innerhalb der Familie kein geeigneter Nachfolger vorhanden ist oder Kinder noch zu jung sind.
• Betriebsverpachtung
Der Pächter hat hierbei das Recht, gegen Zahlung einer Pacht die Wirtschaftsgüter des Betriebes zu nutzen und die Erträge daraus zu ziehen. Dafür zahlt er regelmäßig den Pachtzins, der in der Regel vom erwirtschafteten Umsatz oder Ertrag abhängig ist. Der Pachtvertrag sollte unbedingt mithilfe eines Rechtsanwalts oder Notars aufgesetzt werden.
Diese Variante bietet den Vorteil, dass er Verpächter weiterhin laufendes Einkommen erzielt, während der Nachfolger geringeres Startkapital benötigt. Es gilt jedoch auch hier wichtige Dinge zu beachten. Beispielsweise, ob der Pachtpreis vom wirtschaftlichen Erfolg abhängt und wie die Details im Hinblick auf das Ende der vereinbarten Pachtzeit aussehen. Ein Notar und/oder Rechtsanwalt sollte in jedem Fall für die Vertragsgestaltung hinzugezogen werden.
• Unternehmensverkauf
Für den Verkauf eines Unternehmens kommen verschiedene Varianten in Betracht. Es können alle beispielsweise Vermögensgegenstände des Betriebsvermögens einzeln übertragen werden. Dabei ist es möglich, auch unterschiedliche Erwerber zu berücksichtigen. Außerdem können Beteiligungen nach und nach an den Übernehmer veräußert werden. Über eine Mitarbeiterbeteiligung können Mitarbeiter das Kapital mehrheitlich oder ganz übernehmen und zur Leitung der Gesellschaft eine Geschäftsführung einsetzen. Als Management-Buy-out (MBO) oder Management-Buy-in (MBI) wird es bezeichnet, wenn der Verkauf an Führungskräfte aus dem Unternehmen (MBO) oder von außerhalb (MBI) erfolgt. Oft ist hoher Fremdkapitaleinsatz notwendig, weshalb auch Finanzinvestoren (Private-Equity-Gesellschaften) zum tragen kommen.
• Stiftung
Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe ihrer Vermögensmasse einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Es gibt die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts und die gemeinnützige Stiftung, die beide für die Unternehmensnachfolge in Frage kommen. Möglicherweise ist vor der Betriebsübergabe ein Wechsel der Rechtsform notwendig, um Nachteile zu vermeiden. Fachkundige Beratung, insbesondere in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht, ist in jedem Fall notwendig.
Wichtig für den Übergeber
• Frühzeitige Nachfolgeregelung
Die Regelung der Unternehmensnachfolge bedarf in aller Regel mehrere Jahre Zeit. Selbstverständlich kommt es auf das Unternehmen und die individuelle Situation an, aber drei Jahre sind ein Richtwert, der oft zutrifft. Für den vorhersehbaren, meist altersbedingten Ausstieg sollte man sich diese Zeit in jedem Fall nehmen, um den Fortbestand des Unternehmens und des eigenen Lebenswerks zu sichern.
Unabhängig davon sollte jedes Unternehmen über einen „Notfallkoffer“ für plötzliche Notfälle verfügen:
Man hofft, dass dieser Fall nie eintritt, dennoch muss man gerüstet sein, wenn der Unternehmer plötzlich ausfällt, etwa nach einem Unfall oder wegen einer schweren Erkrankung. Rechtzeitig einen Stellvertreter oder Nachfolger zu benennen, der die Geschäfte weiterführt, ist ein wichtiger Schritt. Der „Notfallkoffer sollte alle wichtigen Dokumente enthalten, die für den Betriebsablauf notwendig sind. Dazu gehören insbesondere: |
• Handlungs- und Kontovollmachten • Vertretungspläne • wichtige Kontaktdaten (z.B. von Kunden, Lieferanten, Rechtsanwälten, Steuerberater) • Passwörter, Codes, PINs (z.B. für PC und Online-Banking) • Wichtige Schlüssel • Aufbewahrungsorte |
• Finden des richtigen Nachfolgers
Der Übergebende muss sich über das Anforderungsprofil für den Nachfolger im Klaren sein. Das gilt nicht nur, wenn ein Nachfolger von außen eingesetzt werden soll, sondern auch bei Weitergabe innerhalb der Familie. Die unternehmerischen Fähigkeiten, der Unternehmergeist, Führungskompetenz usw. ist neben dem fachlichen Können sehr wichtig. Nicht jeder ist ein Unternehmertyp. Bei langjährigen Mitarbeitern hat man oft am ehesten die Möglichkeit, die Kompetenzen tiefergehend beurteilen zu können.
Bei der Suche nach einem Nachfolger können auch Nachfolgebörsen im Internet helfen. Die vom Bundeswirtschaftsministerium und den Wirtschaftsverbänden getragene Unternehmensnachfolgebörse nexxt-change hat zum Ziel, interessierte Unternehmer und Existenzgründer zusammen zu bringen.
Gerne sind auch die Ansprechpartner im KUS behilflich, denn auch unter den uns bekannten Existenzgründern im Landkreis könnten sich potentielle Nachfolger befinden.
• Unternehmen vorbereiten
Mit klar definierten Organisationsstrukturen und einem stabilen, gesicherten Ertrag, der sich mittels eines aussagekräftigen Rechnungswesens nachvollziehen lässt, stehen die Chancen für eine erfolgreiche Übergabe gut. Investitionsstaus hingegen beeinflussen die Übergabe negativ.
Häufige Probleme bei der Unternehmensübergabe
• Zu späte Planung und Unternehmensübergabe
• Falsche Einschätzung des Unternehmenswertes
• Probleme seitens des Übernehmenden mit der Finanzierung
• Mangelndes Vertrauen in den Übernehmer
• Nicht-Loslassen-Können des Übergebers
Beratung und Begleitung
Der Vorgang einer Unternehmensübergabe ist komplex. Die Planung und Vorbereitung ist in jedem Fall vergleichbar mit einem wichtigen Investitionsprojekt. Hinzu kommen zwischenmenschliche Aspekte. Es gilt die Interessen von Übergeber und Übernehmer gleichermaßen in Einklang zu bringen.
Eine neutrale Beratung und Begleitung ist hierbei unerlässlich. Auch im Hinblick auf die Beurteilung des Unternehmenswertes spielt die Neutralität eine große Rolle.
Die Ansprechpartner im KUS unterstützen Sie gerne und sind auch behilflich wenn es um Kontakte zu weiteren Ansprechpartnern und Coaches geht. Selbstverständlich wird Ihr Vorhaben stets vertraulich behandelt. Sprechen Sie uns bitte gerne an.